Diese Regeln gelten in diesem Jahr auf dem Bonner Weihnachtsmarkt

Voll im Gange sind die Aufbauarbeiten für den Bonner Weihnachtsmarkt auf den Plätzen in der Innenstadt.Eröffnet wird er nächsten Mittwoch. Foto: Benjamin Westhoff

Quelle: GA Bonn, 10.11.21, Lisa Inhoffen Redakteurin Bonn

Bonn Am kommenden Mittwoch ist es soweit: Nach einem Jahr Abstinenz eröffnet der Weihnachtsmarkt in der Bonner Innenstadt. Wegen der steigenden Zahl an Corona-Fällen gelten aber bestimmte Regeln und Pflichten.

Im vergangenen Jahr ist der Bonner Weihnachtsmarkt wegen Corona ins Wasser gefallen, in diesem Jahr startet er als erste Großveranstaltung in städtischer Regie seit Beginn der Pandemie bereits früher als gewohnt: Schon am kommenden Mittwoch, 17. November, eröffnet Bezirksbürgermeister Jochen Reeh-Schall den Budenzauber rund um den Friedens-, Bottler- und Münsterplatz und erstmals auch auf dem Remigiusplatz. Getrübt wird die Vorfreude auf den Weihnachtsmarkt allerdings durch die auch in Bonn rasant gestiegene Inzidenz, wie Oberbürgermeisterin Katja Dörner am Mittwoch in einer Pressekonferenz bedauerte.

„Ein Bummel entlang der Stände und Buden auf dem Weihnachtsmarkt und vor allem das Beisammensein in stimmungsvoller Atmosphäre gehören für viele Menschen fest zur Vorweihnachtszeit dazu – auch für mich persönlich“, sagte sie. Aber: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deshalb wird es auch leider weiterhin Einschränkungen geben müssen.“ Ihre dringende Bitte an die Weihnachtsmarktbesucher: Alle sollen sich an die geltenden Regeln der Corona-Schutzverordnung halten und dort, wo nicht genügend Abstand eingehalten werden kann, einen Mund- und Nasenschutz tragen. Verpflichtend will die Stadt Letzteres nicht einführen, solange die NRW-Schutzverordnung das nicht vorsehe, betonte Günter Dick, Leiter der Ordnungsdienste der Stadt Bonn. Die Einhaltung der Regeln werde man entsprechend den Landesvorgaben auch nur stichprobenartig kontrollieren können, bei Verstößen wolle die Verwaltung zuvorderst auf die Einsicht der Person setzen, die ohne Nachweis einer Impfung, Genesung oder Corona-Test angetroffen wird, dass sie den Markt verlässt oder einen Test nachholt.